Wohnmobil-Service: Wir kümmern uns um Ihre Freiheit auf vier Rädern

Wohnmobile stehen für Camping und Camping steht für Freiheit. Das mögen viele Camper und Wohnmobilfahrer bestätigen. Schließlich sind sie mit ihrem Wohnmobil auf kein Hotel, kein Restaurant und keine öffentliche Toilette angewiesen … Alles, was man braucht, findet man in seinem heimeligen Wohnmobil. Doch damit das auch so bleibt, sollten Wohnmobile regelmäßig gecheckt werden. Neben dem vorgeschriebenen Flüssiggas-Check übernehmen wir von T&S GmbH auch Basis-Überprüfungen und Reparaturen an Wohnmobilen für alle Camper in 14532 Stahnsdorf und Umgebung.

In den 1970er Jahren begann mit der Geburt des VW Bulli die deutsche Camping-Geschichte. Nach und nach brach unter immer mehr deutschen Bürgern das Camping-Fieber aus. In den 90er-Jahren schien schließlich ganz Europa angesteckt worden zu sein. Camping war DAS Freizeit-Thema – es ermöglichte eine ganz neue und von vielen sehnlichst gewünschte Art der Freiheit. Bis heute ist dieses Gefühl von Unabhängigkeit und Freiheit der Grund, warum so viele Menschen dem Camping-Fieber verfallen. Ob Wohnmobil oder Caravan, die Möglichkeit, überallhin zu verreisen und dabei nie auf das Nötigste verzichten zu müssen, überzeugt einfach viele Reisefreudige.

Doch ein Wohnmobil ist ein komplexes Kraftfahrzeug, was bezüglich Mechanik und Technik nicht mit einem Auto verglichen werden kann. Deswegen, aber auch aufgrund der Tatsache, dass in einem Wohnmobil viel Zeit verbracht, gelebt und geschlafen wird, ist eine regelmäßige Wartung sehr wichtig. Bei einem Basis-Check testen und überprüfen wir von T&S GmbH die wichtigsten Funktionen und Komponenten Ihres Wohnmobils. Autofahrer in 14532 Stahnsdorf und Umgebung können bei uns auch eine Reparatur ihres Wohnmobils durchführen lassen – wir sind auf Wohnmobil-Reparaturen und Wohnmobil-Instandsetzungen spezialisiert und können Defekte und mögliche Schäden dank modernster Diagnosegeräte schnell ausfindig machen und durch unsere geschulten Mechaniker beseitigen.

Nicht vergessen: Alle zwei Jahre müssen alle Besitzer eines Wohnmobils eine Gasprüfung an ihrem Wohnmobil durchführen lassen. So soll sichergestellt werden, dass die Flüssiggasanlage und somit auch Kühlschrank, Heizung, Kocher und Boiler ohne Defekte funktionieren. Anschließend bekommt das Wohnmobil eine Prüfplakette und einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur Dokumentation. Unser Team von T&S GmbH ist qualifiziert, eine solche Prüfung der Flüssiggasanlage bei Wohnmobilen durchzuführen. Wir freuen uns auf Sie!

Außerhalb der Geltungsdauer lieber kein Saisonfahrzeug parken

Viele Camper haben ihr Wohnmobil mit einem Saisonkennzeichen ausgestattet und ein Kfz mit Saisonkennzeichen darf nur in dem zugelassenen Zeitraum bewegt werden– das ist so gut wie allen Autofahrern bewusst. Doch darf das Wohnmobil mit Saisonkennzeichen außerhalb der Geltungsdauer geparkt werden oder ist das auch das verboten? – Wir klären auf.

Im November beginnt für viele Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen die Winterpause. Für die meisten Motorräder, Wohnmobile und Cabrios läuft Ende Oktober der günstigere Versicherungstarif ab – informiert der TÜV Rheinland. Zu erkennen ist die Geltungsdauer rechts im Nummernschild, wo beispielsweise oben die 04 (April) und unten die 10 (Oktober) eingeprägt ist. Die Versicherung ist auf diesen Zeitraum beschränkt, für die anschließende Zwischenzeit erlischt die Straßenzulassung. Doch heißt das auch, dass ich mein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen dann nicht mehr parken darf? „Ohne Straßenzulassung darf das Fahrzeug auf keiner öffentlichen Straße oder keinem öffentlichen Parkplatz abgestellt werden“, erklärt Thorsten Rechtien, Kraftfahrtexperte bei TÜV Rheinland. Sie sollten sich also ein Bußgeld oder sogar hohe Abschleppkosten sparen und Ihr Wohnmobil oder Auto auf Ihrem Privatgrundstück abstellen. Stellen Sie Ihr Fahrzeug außerhalb des Zulassungszeitraums auf einer öffentlichen Straße ab, droht ein Bußgeld von 40 Euro. Je nach Situation könnte Ihr Fahrzeug auch abgeschleppt werden, was in etwa dreimal so teuer wäre wie das Bußgeld.

Geschwindigkeitsbegrenzungen in unseren Nachbarländern

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Deutschland sollte jeder kennen, doch wie sieht es in anderen EU-Ländern und vor allem in unseren Nachbarländern aus? – Schließlich fahren viele Camper mit ihrem Wohnwagen über die deutsche Grenze hinaus.

Wer denkt, in der EU sei fast alles einheitlich, der hat sich geschnitten. Zwar gilt jeder in der EU erworbene Führerschein für jedes andere Land auch, jedoch entscheidet jedes Land selbst, wie schnell man wo fahren darf. Die folgenden Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Wohnmobile, Autos und andere Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht:

  1. Dänemark: Unser nördlicher Nachbar ist etwas langsamer unterwegs als wir. Zwar darf hier innerorts auch 50 gefahren werden, außerorts und auf Schnellstraßen gilt jedoch 80, während auf der Autobahn nicht schneller als 130 km/h gefahren werden darf.
  2. Polen: Im Osten grenzt vor allem Polen an Deutschland. Hier ist man zwar schneller unterwegs als in Dänemark, jedoch immer noch langsamer als in Deutschland. Innerorts gilt in Polen 50, außerorts 90, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen sogar 140.
  3. Tschechien: Tschechien grenzt im Osten an Deutschland und befindet sich geographisch südlich von Polen. In Tschechien dürfen Sie innerhalb geschlossener Ortschaften nicht schneller als 50 km/h fahren, außerorts gilt ein Tempolimit von 90 km/h und auf Schnellstraßen und Autobahnen darf 130 km/h schnell gefahren werden.
  4. Österreich: Das deutschsprachige Nachbarland befindet sich südöstlich von Deutschland. Hier dürfen Sie innerorts 50 fahren, außerorts und auf Schnellstraßen 100 und auf der Autobahn 130.
  5. Schweiz: Die Schweiz ist unser südlichster Nachbar und erfreut sich vieler deutscher Touristen. Diese sollten innerorts nicht schneller als 50 km/h unterwegs sein, außerorts das Tempolimit von 80 beachten, auf Schnellstraßen höchstens 100 fahren und sich auf Autobahnen an das Tempolimit von 120 halten.
  6. Frankreich: Auch in Frankreich ist man langsamer unterwegs als in Deutschland. Innerorts gilt hier zwar auch 50, außerorts jedoch 90, auf Schnellstraßen 110 und auf Autobahnen 130.
  7. Luxemburg: Das winzige im Westen an Deutschland grenzende Land hat folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen: Innerorts gilt 50, außerorts 90 oder 100 (je nach Beschilderung und Gebiet), Schnellstraßen gibt es in Luxemburg gar nicht und auf Autobahnen dürfen Sie höchstens 130 fahren.
  8. Belgien: Belgien hat ähnliche Tempolimits wie wir. Innerorts gilt hier 50, außerorts 90 und auf Schnellstraßen und Autobahnen 120.
  9. Niederlande: In den Niederlande müssen Sie etwas langsamer fahren als in Deutschland. Innerorts gilt zwar auch hier 50, außerorts jedoch nur 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 120 bis 130.

Tempolimits in Großbritannien, Italien und Spanien

Da es viele Urlauber nicht nur in unsere Nachbarländer zieht, möchten wir Ihnen auch ein paar etwas weiter weg liegende Länder und ihre Tempolimits für Wohnwagen, Autos und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen nicht vorenthalten:

  1. Großbritannien: Jetzt wird’s krumm, denn in Großbritannien gilt innerorts ein Tempolimit von 48 km/h, außerorts 96 und auf Schnellstraßen und Autobahnen 112. Die krummen Werte ergeben sich durch die Umrechnung von mph in km/h.
  2. Italien: Viele deutsche Touristen zieht es an die schönen Strände Italiens. Nicht selten wird auch ein Mietwagen gebucht, mit dem Sie jedoch nicht schneller als 50 km/h innerorts, 90 km/h außerorts, 110 km/h auf Schnellstraßen und 130 km/h auf Autobahnen fahren dürfen.
  3. Spanien: Gerade nach Mallorca zieht es jeden Sommer gefühlt halb Deutschland. Deswegen sollten Deutsche in Spanien umso besser über die Tempolimits Bescheid wissen: Innerorts gilt auch hier 50, außerorts 90, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 120.